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FAQ steht für Frequently Asked Questions (= häufig gestellte Fragen). An dieser Stelle werden immer wieder auftretende Fragen zum Verfahrensablauf zusammengetragen.

Warum befindet sich bei meiner Forderung kein Prüfungsdatum ?

Es handelt sich um eine Forderung, die nicht rechtzeitig vor dem ersten Prüfungstermin (s. Eröffnungsbeschluss) angemeldet wurde. Nachträglich angemeldete Forderungen werden gesammelt und später in einem nachträglichen Prüfungstermin geprüft. Alle Gläubiger mit nachträglich angemeldeten Forderungen werden hiervon zu gegebener Zeit unterrichtet.

Wann wird ein nachträglicher Prüfungstermin festgesetzt ?

Zur Vermeidung von "Kleckerterminen" werden die nachträglich angemeldeten Forderungen gesammelt. Ein nachträglicher Forderungsprüfungstermin wird vom Insolvenzgericht anberaumt, wenn der Abschluss des Verfahrens, also die vollständige Verwertung der Insolvenzmasse, bevorsteht. In einfachen Verbraucherinsolvenzverfahren dauert dies ca. 6 - 9 Monate ab erster Gläubigerversammlung, bei komplexeren Firmeninsolvenzen je nach Sachlage bis zu mehreren Jahren. Verfahrensbeteiligte können hierzu die bereit gestellten Sachstandsberichte lesen.

Wie erfahre ich vom nachträglichen Prüfungstermin ?

Allen Gläubigern mit nachträglich angemeldeten ungeprüften Forderungen wird eine Terminsnachricht förmlich zugestellt. Bei kleineren Verfahren erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren, ansonsten wird ein regulärer Gerichtstermin abgehalten, zu dem interessierte Gläubiger erscheinen können.

Was passiert nach Erstellung des Schlussberichts ?

Bei der Zusendung des Schlussberichts wird das Insolvenzgericht gebeten, den so gen. Schlusstermin anzuberaumen. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und Umfang des Verfahrens kann zwischen Schlussbericht und Schlusstermin eine monatelange Wartezeit liegen. In dieser Zeit wird auch das so gen. Schlussverzeichnis erstellt. Sobald der Termin bekannt ist, wird er auch von mir veröffentlicht.

Wie erfahre ich, ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt wurde ?

Das ergibt sich aus der Tagesordnung des Schlusstermins, die im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) öffentlich bekannt gemacht wird. Es wird dringend empfohlen, regelmäßig auf meiner Homepage zu prüfen, ob das Datum für den Schlusstermin schon feststeht, da eine Einzelzustellung an die Gläubiger im Regelfall aus Kostengründen nicht erfolgt. Sobald der Schlussbericht vorliegt, ist mit der Festsetzung des Schlusstermins zu

Warum wurde das Verfahren noch nicht aufgehoben, obwohl der Schlusstermin schon lange vorbei ist ?

Nach dem Schlusstermin fallen manchmal noch Abwicklungsarbeiten an, insbesondere die Verteilung der Insolvenzmasse an Masse- und sonstige Insolvenzgläubiger. Dies kann in manchen Fällen Monate dauern. Die Aufhebung wird veröffentlicht. Solange dies nicht geschehen ist, sind die Abwicklungsarbeiten noch nicht beendet.

Wie wird der Schuldner/die Schuldnerin kontrolliert ?

Bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Obliegenheiten, wie z.B. die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, erfüllt werden. Während der Wohlverhaltensperiode muss sich der Treuhänder damit nur noch dann befassen, wenn die Gläubigerversammlung ihn anlässlich des Schlusstermins - gegen zusätzliche Vergütung - damit beauftragt haben. Wenn das nicht geschehen ist, müssen die Gläubiger ggfs. selbst Erkundigungen einholen (s. § 292 InsO).

Von wann bis wann läuft die Wohlverhaltensperiode ?

Wenn im Schlusstermin keine Einwendungen gegen die beantragte Restschuldbefreiung erhoben werden, legt das Gericht die Dauer der Wohlverhaltensperiode per Beschluss fest. Sobald der Beschluss erlassen wurde, wird er zum Download bereit gestellt.

Wann erfolgen während der Wohlverhaltensperiode Zahlungen ?

Während der Wohlverhaltensperiode wird einmal jährlich überprüft, ob Geld für Ausschüttungen vorhanden ist. Dies ist nur sehr selten der Fall, da zunächst die Verfahrenskosten abzutragen sind. Eine Prognose für die Dauer der Wohlverhaltensperiode ist dem zum Download bereit gestellten Schlussbericht zu entnehmen.